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Satzungsänderung beim SV Barver
im Rahmen der Jahreshauptversammlung
im Saal der Gaststätte „Zum Schusterkrug“
am Samstag, 28. Januar 2017, um 19.30 Uhr.

Änderungen in der Satzung:

§ 1 Absatz 1
Neu: Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Walsrode unter der Nr. VR 100163 eingetragen.

§ 1 Absatz 4
Neu: Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.

§ 2 Absatz 3
Neu: Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.

§ 13 Absatz 1
Alter Wortlaut „Einberufung der Jahreshauptversammlung“
Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen durch Veröffentlichung in der nachfolgenden Zeitung oder ihrer Nachfolge und Ersatzzeitung „Diepholzer Kreisblatt“ einberufen.
Neuer Wortlaut: Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen durch Aushang im Kasten an der Mehrzweckhalle einberufen.

§ 20 Absatz 5
Alter Wortlaut: Das nach Beendigung der Liquidation vorhandene Vermögen fällt an die Gemeinde Barver.
Neuer Wortlaut: Das nach Beendigung der Liquidation oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke vorhandene Vermögen des Vereins fällt an die Gemeinde Barver, die das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

 

Es folgen die weiteren, wichtigen Punkte des Abends:

 

Der Vorstand rechnet mit einer zahlreichen Teilnahme seiner Mitglieder.